Drum prüfe, mit welchen Schuhen man im Auto sitzt

Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken unterwegs ist, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt und ordnete deshalb ein Bußgeldverfahren an. Besonders problematisch wird es, wenn ein Autofahrer wegen falschem Schuhwerk einen Unfall verursacht – nicht nur wegen der direkten Unfallfolgen: So übernimmt in einem solchen Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des…
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken unterwegs ist, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt und ordnete deshalb ein Bußgeldverfahren an. Besonders problematisch wird es, wenn ein Autofahrer wegen falschem Schuhwerk einen Unfall verursacht – nicht nur wegen der direkten Unfallfolgen: So übernimmt in einem solchen Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Unfallopfers. Wie uniVersa-Schadensexpertin Margareta Bösl erläutert, kann es jedoch zu Problemen beim Fahrzeug des Unfallverursachers kommen, wenn als Unfallursache grobe Fahrlässigkeit festgestellt wird. So ist der Versicherer dazu berechtigt, je nach Schwere des Verschuldens die Kostenerstattung anteilig zu kürzen oder sogar komplett zu verweigern. Um solchen Ärger zu vermeiden und sicher auf der Straße unterwegs zu sein, empfiehlt es sich mit festem Schuhwerk zu fahren – schließlich hat man damit sicheren Halt und rutscht nicht von einem Pedal ab.

Margareta Bösl empfiehlt dennoch, bei der Vertragsauswahl darauf zu achten, dass auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. So kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung nicht kürzen, wenn man versehentlich eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfährt und deshalb einen Unfall verursacht. Auch wenn die Bereifung nicht mehr ausreichend war oder man mit dem Vorwurf konfrontiert wird, dass die Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen angepasst war, ist man auf der sicheren Seite, wenn der Versicherungsschutz auch grobe Fahrlässigkeit umfasst. (Finanzwelt)

Aktuelle News

Neue Regeln für Darlehensvermittler
Ab dem 20. November gilt der neue Paragraf 34k der Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen regelt. Bisher reichte eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO, die im Wesentlichen lediglich Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die mit der Novelle in deutsches Recht übertragen wird, setzt jedoch höhere Standards. Künftig müssen Kreditvermittler…
Muss man E-Bike-Akkus nach leichtem Sturz prüfen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt. Geklagt hatte der Wohngebäudeversicherer eines Mietshauses, an dem es infolge eines E-Bike-Akkubrands zu Schäden in Höhe von 54.000 Euro gekommen war. Die Ursache lag mutmaßlich in einer Schädigung des Akkus bei einem leichten Sturz zwei Monate zuvor. Die E-Bike-Besitzerin hatte das äußerlich unversehrte Gefährt in der…